BAföG
Leistungen, die Schülern und Studenten nach dem „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ zustehen, werden umgangssprachlich einfach als „BAföG“ bezeichnet. Diese Förderung stellt eine wichtige Säule der Studienfinanzierung dar. Ob und in welcher Höhe es tatsächlich einen Anspruch gibt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
BAföG: Auch während Fernstudium möglich?
In Blick in § 3 des BAföG-Gesetzes spricht eine deutliche Sprache: Auch Fernunterricht ist förderungsfähig. Fernstudenten an einer Hochschule sind demnach allen anderen Studenten gleichgestellt, sofern sie sich auf denselben Abschluss vorbereiten und mit denselben Zugangsvoraussetzungen studieren. Ob Studierende letztlich an Vorlesungen vor Ort teilnehmen oder Fernlernen spielt somit keine entscheidende Rolle. Um BAföG beziehen zu können, muss das Studium jedoch die volle Arbeitskraft in Anspruch nehmen, ein Studium in Teilzeit genügt demnach nicht.
Für alle anderen Fernlehrgänge und Weiterbildung besteht in der Regel kein BAföG-Anspruch. Im Zweifelsfalle schadet es aber nicht, sich noch einmal beim zuständigen BAföG-Amt zu erkundigen und ggf. einen Antrag zu stellen. Besteht kein Anspruch, kann alternativ ein KfW-Kredit die Studienfinanzierung in trockene Tücher bringen.
Die Höhe der BAföG-Bezüge
Der BAföG-Höchstsatz liegt bei derzeit 670 Euro im Monat (Stand: 01/2014). Hinzu kommen können Zuschläge, wenn Kinder unter zehn Jahren mit im Haushalt leben. Der Bedarf wird allerdings immer anhand der persönlichen Umstände errechnet, weshalb auch trotz grundsätzlichem BAföG-Anspruch keine oder nur geringe monatliche Summen Anspruch ausgezahlt werden können.
Entscheidende Einflussfaktoren sind das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern (Ausnahme: elternunabhängiges BAföG). Die jeweiligen finanziellen Mittel werden auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Beim eigenen Vermögen werden jedoch erst Werte über 5.200 Euro berücksichtigt. Aber Achtung: Es zählt inzwischen nicht nur der Kontostand, sondern auch materielle Güter, zum Beispiel ein eigenes Auto oder selbst fest angelegte Gelder, zum Beispiel auf einem Bausparkonto. Da eine Plausibilitätsprüfung erfolgt ist es auch nicht ratsam, kurz vor Beantragung des BAföGs größere Summen vom Girokonto abzuheben und zu verschenken, um sie nicht angeben zu müssen.
Das elternunabhängige BAföG wird in vergleichsweise wenigen Fällen gezahlt. Ein Beispielfall wäre es, wenn der Studierende bereits eine Berufsausbildung absolviert hat und einige Jahre erwerbstätig war. Wer wie in diesem Beispiel bereits wirtschaftlich auf eigenen Beinen stand, wird elternunabhängig gefordert, sofern ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Rückzahlungsmodalitäten des BAföGs
Beim BAföG handelt es sich zur einen Hälfte um einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss und zur anderen Hälfte um ein zinsfreies Darlehen. Letzteres muss daher zurückgezahlt werden, wenn das Studium bereits abgeschlossen ist und ein Einkommen vorhanden ist. Wer keine Anstellung findet und nichts verdient, muss auch vorerst nichts zurückzahlen. Wer einen besonders guten Abschluss erzielt hat oder schneller als üblich sein Studienziel erreicht hat, kann zudem einen Teil des Darlehens erlassen bekommen.
Alle benötigten Antragsformulare und Kontaktadressen stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter folgender Webadresse bereit: https://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php
FERNSCHULEN
Hier finden Sie eine Auswahl von Fernschulen, welche Lehrgänge/ Studienfächer aus dem Bereich Psychologie anbieten: Überblick Fernschulen