Krankenversicherungen

Junge Frau sucht Informationen über das Thema Krankenversicherung

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In Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Das heißt, dass jeder hier Lebende versichert sein muss. Das gilt unabhängig davon, ob er ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Für Studenten bieten sich hier spezielle Tarife an.

 

Familienversicherung

 

Die Familienversicherung ist die wohl günstigste Variante, während des Fernstudiums versichert zu sein: Familienversicherte zahlen keinerlei eigene Beiträge. Die Versicherung erfolgt über einen Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, wenn der Mitversicherte nur geringfügig eigene Einkünfte hat und sich in Ausbildung oder Studium befindet. In der Regel sind hiermit Hochschul-Studiengänge gemeint. Mitunter kann aber auch ein Fernlehrgang an einer Fernschule akzeptiert werden. Genaue Auskünfte geben die Krankenkassen anhand des Einzelfalls.

 

Fernstudenten, die bereits verheiratet sind, können sich über ihren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern lassen. In diesem Falle ist die Familienversicherung ohne Altersbeschränkung und ohne bestimmten Nachweis einer Aus- oder Weiterbildung möglich. Allerdings gilt auch hier: Sie dürfen nicht hauptberuflich erwerbstätig sein. Ein Minijob oder eine selbstständige Tätigkeit bis maximal 385 Euro Einkommen im Monat sind hingegen erlaubt (Stand: 01/2014).

 

Krankenversicherung der Studenten

 

Wer die Alters- oder Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten hat, kann sich unter Umständen in der studentischen Krankenversicherung versichern. Der derzeitige monatliche Beitrag liegt bei 78,50 Euro (Stand: 01/2014) und ist somit noch immer ein vergleichsweise günstiger Tarif.

 

Die studentische Krankenversicherung ist allerdings nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs möglich. Des Weiteren ist dieser Versicherungstarif für Studenten nur bis zum 14. Fachsemester möglich. Danach können sich Studenten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern. „Freiwillig“ ist hier allerdings nur insofern freiwillig, dass alternativ auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Ganz ohne Krankenversicherung dürfte trotz der Bezeichnung „freiwillige Versicherung“ niemand sein.

 

Private Krankenversicherung als Student

 

Die private Krankenversicherung klingt für viele verlockend: Gute Leistungen für kleine Beiträge. Denn junge Menschen kommen hier mit einem Basistarif teilweise günstiger weg, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem sollte der Abschluss einer privaten Krankenversicherung gut durchdacht sein. Auch hier können die Kosten steigen. Der Wechsel zurück in die GKV ist schwer, oftmals gar nicht ohne Weiteres möglich.

 

Anerkennung des Fernstudiums bei den Versicherungen

 

Als ordentlich immatrikulierter Student an einer Fachhochschule oder Hochschule haben auch Fernstudenten offiziell Studenten-Status. Wenn Sie parallel keinem Hauptberuf nachgehen, sondern hauptberuflich studieren, haben Sie daher gute Chancen auf Akzeptanz seitens der Versicherungen. Tipp: Bei einer vorschnellen Ablehnung kann sich Hartnäckigkeit in Form eines Widerspruchs lohnen, wenn ansonsten alle Bedingungen erfüllt sind.

 

Bei einem Fernlehrgang an einer Fernschule sieht es schon etwas anders aus. Auch hier können sie Versicherungen Ihnen grundsätzlich den Status als Auszubildender zugestehen. Ein Hochschul-Student im eigentlichen Sinne sind Sie jedoch nur bei einem universitären Fernstudium.

 

FERNSCHULEN

Hier finden Sie eine Auswahl von Fernschulen, welche Lehrgänge/ Studienfächer aus dem Bereich Psychologie anbieten: Überblick Fernschulen